Infektionsdiagnostik

Vermehrte Fälle von Affenpocken

Seit Anfang Mai 2022 wurden zunächst in Großbritannien und danach auch in anderen europäischen Ländern sowie am 20.05.22 auch in Deutschland vermehrt Fälle von Affenpocken verursacht durch das Affenpockenvirus bei Menschen nachgewiesen.

Affenpockenviren (Monkeypox virus, Genus Orthopoxvirus) sind in West- und Zentralafrika (insbesondere in Nigeria und dem Kongo) bei Nagetieren (Affen sind Fehlwirte) verbreitet. In diesen Ländern finden sich auch die häufigsten Infektionen beim Menschen. Die aktuell in Europa und Deutschland aufgetretenen Fälle werden durch die westafrikanische Variante des Virus verursacht, sind jedoch nicht reiseassoziiert.

Eine Übertragung der Affenpockenviren von Mensch zu Mensch erfolgt nur bei engem Kontakt, kann aber durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder Schorf der Affenpocken-Infizierten auftreten, vermutlich auch im Rahmen von sexuellen Handlungen. Eine Übertragung bereits in der Prodromalphase ist bei Face-to-Face-Kontakt durch ausgeschiedene Atemwegssekrete ebenfalls möglich, jedoch ist die Infektiosität der Affenpocken wesentlich geringer als der echten Pocken und der Windpocken.

Die Inkubationszeit für Affenpocken beträgt zwischen 7 und 21 Tagen. Erste Symptome der Krankheit sind Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen und geschwollene Lymphknoten. Einige Tage nach dem Auftreten von Fieber entwickeln sich Hauteffloreszenzen, welche simultan die Stadien Macula, Papula, Vesikula und Pustula durchlaufen und letztlich verkrusten und abfallen. Die Hauteffloreszenzen beginnen häufig im Gesicht und breiten sich dann auf andere Körperteile aus. Insbesondere bei einigen aktuell (Mai 2022) gemeldeten Fällen wurde auch ein Beginn der Effloreszenzen im Urogenital-Bereich berichtet.

Hinweise zur Diagnostik bei Verdachtsfällen von Affenpocken:

Eine Labordiagnostik auf Affenpockenviren sollte erfolgen bei einer passenden klinischen Symptomatik in Verbindung mit Tierkontakten, Reiseanamnese, bei MSM oder Kontakt zu nachweislich mit Affenpocken infizierten Menschen oder Verdachtsfällen von Infizierten. Aufgrund der aktuellen Häufung von Infektionen nicht-reiseassoziierter Affenpocken-Fälle ist eine erhöhte Wachsamkeit indiziert.

Die Diagnostik erfolgt mittels PCR im Abstrich (Bitte ausschließlich  Virusinaktivierungsröhrchen verwenden!) von Bläschen oder Krusten der Haut im Konsiliarlabor für Pockenviren am Robert-Koch-Institut.

Verdachtsfälle müssen unbedingt eindeutig und deutlich als Affenpocken-Verdachtsfall gekennzeichnet sein, um einen sachgerechten Umgang und Transport der infektiösen Proben gewährleisten zu können!

Es besteht sowohl eine Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG als auch eine Labor-Meldepflicht gemäß § 7.2 IfSG.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf den Internetseiten des RKI:

 

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