Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) hat nach § 1 den Zweck, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern".
Im Rahmen der Umsetzung des IfSG kommt dem Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin eine besondere Bedeutung zu. Auf der Instituts-Homepage sind weitergehende Informationen im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz verfügbar. Dort erhalten Sie auch aktuelle Informationen über jene Falldefinitionen, die für die Meldung einer Infektionskrankheit oder den Nachweis eines entsprechenden Erregers erfüllt sein müssen.
Durch die Gesundheitsbehörden der Länder können die bundesweiten Meldevorschriften per Länderverordnung ausgeweitet werden. So gilt z.B. in Brandenburg eine erweiterte Meldepflicht für Röteln, Pertussis, Mumps und Borreliose.