Allgemein-medizinische Themen

Mikrobiologische Diagnostik budgetneutral anfordern

Nutzen Sie die Ausnahmekennziffer 32004

Antibiotika-Resistenzen nehmen weltweit zu und werden mehr und mehr zu einer Herausforderung bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Humanmedizin. Sie bewirken, dass auch für bisher gut behandelbare bakterielle Infektionen nur noch wenige, ggf. auch gar keine Therapieoptionen mehr zur Verfügung stehen.

Bereits im Jahr 2008 wurde unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums die erste Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie „DART“ erstellt. Zu den Schwerpunkten der Initiative gehören seither unter anderem die Stärkung des sachgerechten Antibiotikaeinsatzes in der Humanmedizin. Inzwischen ist diese Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie bis 2030 fortgeschrieben worden mit dem Ziel auch speziell im ambulanten Bereich das Monitoring und die Überwachung der Antibiotikaresistenzen zu verbessern und die Verordnung von Antibiotika noch indikationsgerechter zu steuern - denn im ambulanten Bereich werden ca. 85% der Antibiotika verordnet.

Im Rahmen dieser Umsetzung wird seit 2018 auch der Einsatz mikrobiologischer Diagnostik gefördert, denn nur die Kenntnis von Erreger und Antibiotikaresistenz ermöglicht eine gezielte (im Gegensatz zu einer kalkulierten) antimikrobielle Therapie.

Mit der Aufnahme der Ausnahmekennziffer 32004 in den EBM wird seither garantiert, dass die notwendigen mikrobiologischen Tests keinen negativen Einfluss auf den Wirtschaftlichkeitsbonus der Praxen haben. Jedwede bakteriologische Diagnostik ist damit budgetbefreit – sie wird also nicht bei der Berechnung der Arztpraxis-spezifischen Laborfallwertes berücksichtigt. Dabei ist es unerheblich, ob in der Folge tatsächlich die Verordnung einer antibiotischen Therapie resultiert oder nicht.

Sie als Arzt egal welcher Fachrichtung haben somit die Freiheit bei jeder Erkrankung, die möglicherweise durch eine bakterielle Infektion bedingt ist, mikrobiologische Diagnostik budgetneutral anzufordern. Dazu ist es lediglich erforderlich die Kennnummer 32004 in Ihrem Praxissystem einzutragen. Da regelmäßig auch meldepflichtige Erreger nachgewiesen werden (beispielweise Salmonellen oder Campylobacter) ist die zusätzliche Angabe der Ausnahmekennziffer 32006 legitim und empfohlen.

Folgende mikrobiologische Diagnostik kann im Sinne einer Indikationsanforderung sehr einfach zu uns ins Labor überwiesen werden:
•    Urin E/R
•    Stuhl E/R
•    Sputum E/R
•    Abstrich E/R etc.

Die komplette Labor-Information können Sie hier nachlesen.

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Mikrobiologische Diagnostik budgetneutral anfordern 22.11.2023
Antibiotika-Resistenzen nehmen weltweit zu und werden mehr und mehr zu einer Herausforderung bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Humanmedizin. Sie bewirken, dass auch für bisher gut behandelbare bakterielle Infektionen nur noch wenige, ggf. auch gar keine Therapieoptionen mehr zur Verfügung stehen.
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Respi-Panel (RPP): Multiplex-PCR zum Nachweis akuter respiratorischer Infektionen 15.11.2023
Atemwegsinfektionen können durch eine Vielzahl von Infektionserregern hervorgerufen werden. Eine zeitnahe Diagnosestellung des verursachenden Erregers ermöglicht eine zielgerichtete Therapie und notwendige Hygienemaßnahmen, insbesondere bei Risikopatienten.
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