Wasserhygiene

Trinkwasser, d.h. jegliches Wasser für den menschlichen Gebrauch, muss den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.

Die neue Trinkwasserverordnung trat am 01.11.2011 in Kraft. Erforderliche Untersuchungen einschließlich der Probenahme dürfen nur von qualifiziertem Personal nach Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 von anerkannter Stelle durchgeführt werden. In der Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen des Landes Brandenburg nach §15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung 2001 (www.mugv.brandenburg.de) ist das Gemeinschaftslabor Cottbus aufgeführt.

Folgende Analysen werden angeboten:

  • Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung
  • Schwimm-/ Badebeckenuntersuchung nach DIN 19643-1
  • mikrobiologische Untersuchung von Dialysewasser, Permeat, Osmose-, VE-Wasser