Trinkwasser, d.h. jegliches Wasser für den menschlichen Gebrauch, muss den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Die neue Trinkwasserverordnung trat am 01.11.2011 in Kraft. Erforderliche Untersuchungen einschließlich der Probenahme dürfen nur von qualifiziertem Personal nach Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 von anerkannter Stelle durchgeführt werden. In der Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen des Landes Brandenburg nach §15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung 2001 (www.mugv.brandenburg.de) ist das Gemeinschaftslabor Cottbus aufgeführt.
Hier können Sie unseren aktuellen Flyer zu "Probenahme und Analyse von Trink-,
Schwimm- und Badebeckenwasser nach TrinkwV 2011 und DIN 19643" downloaden.