
Validierung von maschinellen Aufbereitungsprozessen
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat die Aufbereitung von Medizinprodukten klarer geregelt. Die im Jahr 2001 veröffentlichte gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekam rechtliche Verbindlichkeit.
Die Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten sind für alle medizinischen Einrichtungen gültig. Egal ob Krankenhäuser, ambulant operierende Einrichtungen, Arzt- oder Zahnarztpraxen, für eine sinnvolle Umsetzung beraten wir Sie gern.
Die Richtlinien und Verordnungen verlangen eine Risikobewertung und Einstufung eines jeden Medizinproduktes, das aufbereitet werden muss. Die Aufbereitungsverfahren werden festgelegt und dokumentiert. Für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems bilden validierte Verfahren bei der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation die Grundlage.
Das Gemeinschaftslabor Cottbus steht Ihnen als ein unabhängiger Dienstleister für den gesamten Validierungsprozess zur Seite. Wir bereiten Ihre Einrichtung auf die Inspektion durch die Überwachungsbehörde vor und sind auf Wunsch auch während der Inspektion Ihr Ansprechpartner vor Ort. Mit einer ersten Begehung überprüfen wir Ihre Aufbereitungsprozesse auf Ihre Effektivität. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der maschinellen Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. Ob eine Validierung der Prozesse und Geräte möglich ist, wird so vor Ort durch unsere Experten überprüft. Das Raumkonzept und die Personenqualifikation fließen ebenfalls in die Beurteilung mit ein. Abschließend erhalten Sie einen Bericht mit Optimierungsmöglichkeiten und Einsparpotentialen.Das Gemeinschaftslabor ist Ihr Partner für eine herstellerunabhängige Validierung von Aufbereitungsprozessen in der Gesamtbeurteilung der krankenhaushygienischen Belange.  
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