
Empfehlungen zur Thrombophilie-Stufendiagnostik
An dieser Stelle möchten wir Ihnen mit dieser Information - auch in Anbetracht einer wirtschaftlichen Vorgehensweise - eine sinnvolle Stufendiagnostik zur Abklärung eines Thrombophilie-Verdachtes erläutern.
Zunächst ist bei der Erstuntersuchung nur eine Bestimmung sämtlicher Basisparameter notwendig. Bei pathologischen Werten wird die entsprechende Stufendiagnostik angeschlossen. 

Basisdiagnostik
Zur Basisuntersuchung der Thrombophilie-Diagnostik gehört die Aktivitätsbestimmung der Gerinnungs-Inhibitoren Protein S, Protein C sowie Antithrombin III. Weiterhin wird die APC-Resistenz (Resistenz des Faktor V gegen aktiviertes Protein C) bestimmt, die einen Hinweis auf das Vorliegen einer Faktor V-Mutation Typ Leiden gibt. Für die Punktmutation des Faktor II (Prothrombin) (FII G20210A) ist keine Gerinnungsuntersuchung verfügbar, hier muss direkt die molekulargenetische Untersuchung durchgeführt werden.
Um ein Antiphospholipidsyndrom (APS) als Ursache einer Thrombophilie auszuschließen, wird das Lupus-Antikoagulans bestimmt. Im Rahmen einer Abklärung habitueller Aborte werden Cardiolipin- und ß-2-Glycoprotein-Ak schon im der Basisdiagnostik mit bestimmt.
Da deutlich erhöhte Homocysteinspiegel (>18 mmol/l) ebenfalls mit einem erhöhten Thromboserisiko verbunden sind, sollte diese ebenfalls bestimmt werden.


Stufendiagnostik
Ist der Wert der APC-Resistenz auffällig (<2,0), wird eine molekulargenetische Untersuchung auf die Faktor V-Mutation Typ Leiden (FV R506Q) angeschlossen.
Bei positivem Lupus-Antikoagulans werden, soweit nicht schon in der Basisdiagnostik geschehen, zusätzlich noch die Cardiolipin- und ß-2-Glycoprotein-Ak bestimmt.
Bei ausgeprägter Erhöhung des Homocysteinspiegels kann ggf. eine molekulargenetische Untersuchung auf eine Punktmutation im Methylen-Tetra-Hydro-Folat-Reduktase-(MTHFR)-Gen angeschlossen werden.
Durch diese Stufendiagnostik ist gewährleistet, dass das Untersuchungsspektrum alle heute bekannten, in der Routinediagnostik eingeführten thrombophilen Faktoren erfasst, die z. T. kostenintensiven Folgeuntersuchungen aber nur bei auffälligen Basis-Werten durchgeführt werden.


Wann ist eine Thrombophilie-Diagnostik indiziert
 | positive Eigenanamnese
|  | familiär gehäufte Thrombosen oder Embolien, bekannte Gerinnungsstörungen in der Familie
|  | Anwendung oraler Kontrazeptiva oder oraler HRT bei Verdacht auf Prädisposition
|  | zur Abklärung habitueller Aborte
|  | Wenn die Faktor V-Mutation bei direkten Verwandten nachgewiesen wurde, wird im Rahmen einer Thrombophilie-Diagnostik anstelle der APC-Resistenz der direkte Nachweis der Faktor V-Mutation Typ Leiden (FV R506Q) empfohlen. |


Welche Material muss eingesandt werden
Für alle nicht-molekulargenetischen Tests werden 1,3 ml gefrorenes Citratplasma benötigt, da insbesondere Protein S sehr labil ist. Hierzu wird dem Patienten Citratblut entnommen wie es für jede andere Gerinnungsuntersuchung auch benötigt wird, doch muss für einen schnellen Transport in das Labor gesorgt werden. Gegebenenfalls vorherige telefonische Absprache (0355-58 40 245). 

Was muss bei der Blutabnahme beachtet werden
 | Protein C und Protein S werden Vitamin-K-abhängig gebildet, unter Marcumar sind daher falsch niedrige Spiegel zu erwarten.
|  | die APC-Resistenz (APCR) wird über eine modifizierte PTT nachgewiesen. Eine Heparintherapie (nicht unter LMWH!) verhindert eine Bestimmung der APCR ebenso wie es das Ergebnis der AT III-Bestimmung beeinflusst.
|  | Für die molekulargenetischen Untersuchungen werden kernhaltige Zellen benötigt. Dazu kann entweder der Blutkuchen des Citratblutes verwendet werden oder es wird zusätzlich ein EDTA-Blut mit eingesandt. Dieses Material darf nicht eingefroren werden!
|  | Wird die Verdachtsdiagnose Thrombose oder Embolie gestellt, sollte vor Beginn einer Therapie mit Heparin ein Citratblut gewonnen und das Plasma tiefgefroren werden. So ist eine Diagnostik auch im Nachhinein immer möglich. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, kann das Plasma verworfen werden. |
 
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