Gemeinschaftslabor Cottbus - Dres. Thorausch und Mydlak  
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Sterilisatoren

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung fordert die Validierung aller Sterilisationsprozesse in einer Klinik oder ggf. auch Praxis. Geräte, deren Prozesse nicht validierbar sind, müssen aller 400 Chargen oder mindestens halbjährlich mittels Bioindikatoren überwacht werden. Unsere Mitarbeiter erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für den sicheren hygienischen Betrieb Ihres Sterilisators vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.



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DGA-ML-6057.98.02