Das "Laborbudget" errechnet sich als Produkt aus arztgruppenbezogener Fallpunktzahl und der Zahl kurativ-ambulanter Fälle, differenziert nach Fällen Allgemeinversicherter und Rentner. Alle Überweisungsfälle zur ausschließlichen Erbringung von Leistungen der Kapitel 11, 19 und 32, kurativ-ambulante Behandlungsfälle zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen und Fälle, in denen ausschließlich Kosten der vertraglich vereinbarten Pauschalerstattungen abgerechnet werden, gehen nicht in die Berechnung des Budgets ein. Arztfälle mit Krankheitsfällen, die mit den Kennummern 32005 bis 32023 (Ausnahmeziffern) beschrieben sind, werden bei der Berechnung des Punktzahlvolumens nicht berücksichtigt.
© Labor Dr. Limbach & Kollegen, Heidelberg 2009