|
 |
 |

Hygienische Überprüfung von Raumlufttechnik
Die Planung und die in Betriebnahme von raumlufttechnischen Anlagen (RLTA) spielt aus hygienischer Sicht insbesondere in Operationssälen und in Bereichen der Arzneimittelherstellung eine wichtige Rolle. Für die Inbetriebnahme und die Überprüfung raumlufttechnischer Anlagen gibt es verschiedene Normen und Richtlinien. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern. Sie kennen sich bestens mit den Normen und Vorschriften aus, um Ihnen bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben insbesondere bezüglich raumlufttechnischer Anlagen zur Seite zu stehen. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter bei der hygienischen Überprüfung von RLT-Anlagen nach DIN 1946-4. Anlagen in der Raumlufttechnik müssen in regelmäßigen Abständen hygienisch überprüft werden. Das Gemeinschaftslabor Cottbus führt alle mikrobiologischen Untersuchungen sowie die Messung der Partikelkonzentrationen und Luftströmungsrichtungen bei RLT-Anlagen durch. Wir fassen die Untersuchungsergebnisse und die sich möglicherweise daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen in einem Prüfbericht zusammen. Ein wesentlicher Teil der RLTA im Krankenhaus unterliegt nicht der Überwachung nach DIN 1946-4. Für alle Anlagen gelten die in der VDI 6022 enthaltenen Überprüfungspflichten. Wir beraten Sie hierzu und übernehmen auch die erforderlichen Prüfungen, die Ihnen in einem Prüfbericht mit Fotodokumentationen übergeben werden.  
Seite drucken
|
 |
 |
 |




DGA-ML-6057.98.02
|
 |