Hygiene in Senioren-/ Pflegeeinrichtungen

In Senioren-/ und Pflegeeinrichtungen findet ein Zusammenleben und eine Zusammenarbeit einer Vielzahl von verschiedenen Menschen statt. Darunter befinden sich die Patienten bzw. Bewohner, die aufgrund ihrer allgemeinen Abwehrschwäche, Vorerkrankungen oder weiterer Gründe oft besonders anfällig sind und somit durch geeignete Maßnahmen vor Infektionen zu schützen sind.

Laut dem Infektionsschutzgesetz ist es Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Als präventive Maßnahmen sollten folgende Untersuchungen mindestens 1x jährlich durchgeführt werden:

  • Prüfung von Steckbeckenspülen mittels Bioindikatoren1 bzw. Datenloggern (DIN 15883-3)
  • Prüfung der Desinfektionsleistung von Geschirrspülern für den Patientenbedarf (DIN 10512 bzw. DIN 10510)
  • Prüfung der Desinfektionsleistung von Waschmaschinen1
  • Prüfung der Sterilisationsprozesse mittels Bioindikatoren
  • Trinkwasseruntersuchung nach TrinkwV 2001; z.B. Untersuchung auf Legionellen
  • anlassbezogene Umgebungsuntersuchungen mittels Abklatschen/ Abstrichen

Weiterhin werden Beratungen und Schulungen zu hygienerelevanten Themen wie z.B. „Der richtige Umgang mit MRSA-Patienten“ oder „Die hygienische Händedesinfektion“ von qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt.

1„Qualitätssicherung von Reinigungs- und Desinfektionsprozessen“ Höller, Krüger, Merting