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Abrechnung
Wissenwertes zur Labordiagnostik aus den Bereichen des EBM und der GOÄ

An dieser Stelle sind einige wichtige Abrechnungshinweise bezüglich des Laborbudgets für interessierte Ärztinnen und Ärzte zusammen gefasst.



Aktuelle Änderungen im Labor-EBM
mit Wirkung vom 1. April 2008

Zum 1. April 2008 traten einige Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft, von denen wir die unseres Erachtens relevanten hier zusammgestellt haben.

Dabei wurden teilweise neue Parameter in den Leistungskatalog aufgenommen und einige bereits bestehende Parameter wurden angepaßt.

Hier die genauen Änderungen im Einzelnen:


32844 - Influenza A und B
32842 - Mycoplasmen
32843 - Polyoma-Virus (nur bei organtransplantierten Patienten)
32844 - EBV (nur bei organtransplantierten Patienten)
32863 - Nachweis einer MTHFR-Mutation (Homocystein-Konzentration im Plasma > 50 µmol/l)
32838 - Norovirus im Stuhl (bei Endemieverdacht oder in begründeten Dringlichkeitsfällen)

Nicht mehr abrechnungsfähig als Kassenleistung sind unter anderem:

Biotin
Molybdän
N-Acetyl-Glucosaminidase
Orosomucoid-Typisierung
Untersuchungen im Zusammenhang mit oxidativem Stress
Taurin


Besonders beachtenswert:
Biotin nur noch als IgeL oder Privatleistung:

Obwohl sogar die AOK auf Ihrer Hompage www.aok.de/bund/rd/89864.htm) den Biotinmangel und seine Folgen beschreibt, ist dessen Laboranalytik mit Wirkung zum 1. April 2008 explizit aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen worden. Damit ist eine Untersuchung nur noch als IGeL oder Privatleistung durchführbar.



EBM-Ausnahmekennziffern für GKV-Patienten
Die Angabe der Kennziffern bei betroffenen Patienten schont das Laborbudget


Mit dem Inkrafttreten des EBM 2000 plus änderten sich auch die Kennziffern der Ausnahmeindikationen, bei deren Angabe eine Schonung des Laborbudgets möglich ist.
Bei Angabe der Ausnahmekennziffer wird - wie auch bisher - in den genannten Fällen das Laborbudget während des gesamten laufenden Quartals nicht belastet.
Bitte geben Sie die jeweilige Kennziffer im dafür vorgesehenen Feld auf dem Laborüberweisungsschein (Muster 10 - siehe Bild rechts) und auch bei der Abrechnung des Patienten der KV gegenüber an.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir daher für Sie die alten und neuen Ausnahmekennziffern gegenübergestellt, um Ihnen die Umstellung zu erleichtern.



Tabelle der EBM-Ausnahmekennziffern


Kennziffer Beschreibung 
32005 Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon und/oder Nukleosidanaloga 
32006 Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers 
32007 Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, soweit die Leistungen nach Kapitel 32 abzurechnen sind, oder prä- bzw. perinatale Infektionen 
32008 Anfallsleiden unter antiepileptischer Therapie oder Psychosen unter Clozapintherapie 
32009 Allergische Erkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 
32010 Genetisch bedingte Erkrankung oder Verdacht auf diese Erkrankung, sofern molekulargenetische oder molekularpathologische Untersuchungen nach den Nrn. 11310, 11312, 11320, 11322 durchgeführt werden 
32011 Therapiepflichtige hämolytische Anämie, Diagnostik und Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie 
32012 Tumorerkrankung unter parenteraler tumorspezifischer Behandlung oder progrediente Malignome unter Palliativbehandlung 
32013 Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen, soweit die Laborleistungen nicht Bestandteil der Leistungen nach den Nrn. 08540, 08550, 08551, 08552, 08560 und 08561 sind 
32014 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen 
32015 Orale Antikoagulantientherapie 
32016 Präoperative Labordiagnostik vor ambulanten oder belegärztlichen Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie 
32017 Manifeste angeborene Stoffwechsel- und/oder endokrinologische Erkrankung(en) bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder Mukoviszidose 
32018 Chronische Niereninsuffizienz mit einer endogenen Kreatinin-Clearance < 25 ml/min 
32019 Erkrankungen unter systemischer Zytostatika-Therapie und/oder Strahlentherapie 
32020 HLA-Diagnostik vor und/oder Nachsorge unter immunsuppressiver Therapie nach allogener Transplantation eines Organs oder hämatopoetischer Stammzellen 
32021 Therapiebedürftige HIV-Infektion 
32022 Manifester Diabetes mellitus 
32023 Rheumatoide Arthritis (PCP) einschl. Sonderformen und Kollagenosen unter immunsuppressiver oder immunmodulierender Langzeit-Basistherapie 
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Die neue Ausnahmekennziffer 32010

Für die molekulardiagnostischen Untersuchungen bei genetisch bedingten Erkrankungen oder bei Verdacht auf diese Erkrankungen existiert seit dem dem Inkrafttreten des EBM 2000 plus die neue Ausnahmekennziffer 32010.

Diese kann beispielsweise zum Ausschluss einer Hämochromatose oder auch der Abklärung einer Homocysteinämie (mit ursächlicher MTHFR-Mutation) eingesetzt werden.

In unserer Laborinfo "Diagnostik genetisch bedingter Erkrankungen" finden Sie eine Zusammenfassung der oben angesprochenen hereditären Erkrankungen und Hinweise zu den entsprechenden molekularbiologischen Untersuchungen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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