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10.02.10

Gendiagnostikgesetz (GenDG)

 

Welche Bedeutung hat das Gesetz für die Patientenversorgung?

Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) wurde verabschiedet zur Regelung der Voraussetzungen und Durchführung genetischer Untersuchungen, zur Verhinderung einer Benachteiligung von Menschen aufgrund genetischer Eigenschaften sowie zur Wahrung der staatlichen Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informelle Selbstbestimmung. In der Patientenversorgung hat das Gesetz weitreichende Auswirkungen, die vom behandelnden Arzt, der die Indikation zur Durchführung einer genetischen Analyse stellt und dann veranlasst, und den die Analysen durchführenden Ärzte/Einrichtungen einzuhalten sind.

So besteht nach Abschnitt 2 des GenDG die Verpflichtung des behandelnden Arztes zur Aufklärung des Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung. Sie ist schriftlich zu dokumentieren. Das Gesetz sieht zudem ein Bestimmungsrecht des Patienten über den Umgang mit der entnommenen Probe sowie den Umgang mit den Ergebnissen der genetischen Analyse vor.

Eine genetische Analyse darf von beauftragten Personen/Einrichtungen (z.B. Laboren) nur vorgenommen werden, wenn diese schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Nach aktueller Einschätzung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO), die vom Gesetzgeber nach § 23 GenDG beim Robert Koch-Institut eingerichtet wurde, wird eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der verantwortlichen ärztlichen Person (= behandelnder Arzt) der beauftragten Person oder Einrichtung gegenüber als ausreichend angesehen.

Was bedeutet das für Sie in der ärztlichen Sprechstunde?

Bei allen Untersuchungen von Patienten, bei denen genetische Analysen vorgenommen werden sollen, müssen Sie nach §§ 8,9 GenDG eine Aufklärung durchführen, dokumentieren sowie die schriftliche Einverständniserklärung einholen.

Den vollständigen Gesetzestext können Sie beim Bundesanzeiger online herunterladen. Das GenDG wurde in der Ausgabe 50 vom 04.08.2009 veröffentlicht.

Die Genkommission (GEKO) wurde vom Gesetzgeber beim RKI angesiedelt. Die Veröffentlichungen der GEKO finden Sie auf der Homepage des RKI.

Weitere detailliertere Informationen finden sie hier.



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